Abgabebedingungen


Grundsätzliches

 

Abgabe frühestens bei einem Alter von 12 Wochen, Anfragen über frühere Abgaben z.B. mit 8 Wochen sind zwecklos, lehnen wir ab.

 

Genau wie bei unseren Meerschweinchen, geben wir unsere Tiere nur augenscheinlich gesund ab

 

Bis zur Abgabe sind sie mehrfach regelmäßig entwurmt

 

Bei ihrer Abgabe werden unsere Kitten selbstständig fressen, auf das Katzenklo gehen, sind durch ihre Mutter sozialisiert und geprägt, haben sich die wichtigsten Verhaltensmuster bei Mama abgeguckt, sind an Kinder und normale Haushaltsgeräusche gewöhnt. Viele schreiben, dass ihre Kitten an den Staubsauger gewöhnt sind. Das kann ich nicht unterschreiben, mutige Katzen gucken zu oder gehen ihm nur bedingt aus dem Weg. Die meisten Katzen gehen aber diesem bösen, lauten und saugendem Monstrum aus dem Weg.

 

Wir behalten uns auch hier vor, Abgaben an Interessenten abzulehnen. Wir versuchen für unsere Kitten ein schönes Zuhause auf Lebzeit zu finden.

 


Was bringen die Kitten mit ins neue Zuhause?

ärztliche Untersuchung

Vor Abgabe erhalten unsere Kitten eine tierärztliche Untersuchung.

 

Impfpass

Unsere Kitten ziehen mit Impfpass aus. Sie werden bis dahin 2 x geimpft. Die Basisimpfung enthält (Katzenseuche/-schnupfen).

Gerne impfen wir aber auch die Kitten auf Wunsch und nach Absprache gegen Leukose und Tollwut. Bei Kontakt mit Freigängerkatzen oder auch als Freigänger empfiehlt sich gleich eine Impfung gegen Leukose. Da beide Eltern gegen Leukose (Felinen Leukämievirus FeLV) geimpft sind, entfällt bei rechtzeitiger Impfung ein vorhergehender Test.

 

Anfragen ohne Impfung

Werden gleich von uns abgelehnt. Alle Katzen bei uns sind geimpft und alle Kitten verlassen ihre Mutter nur mit einer Grundimmunisierung.

Stammbaum

Abgabe mit Stammbaum, bei Liebhabertieren mit entsprechendem Vermerk.

Abgabe als Zuchttiere nur nach Absprache, hier würde ein entsprechender Vermerk im Stammbaum erfolgen und Preisvereinbarung als Zuchttier.

 

Kastrationspflicht

Für Kater als Liebhabertier besteht eine KASTRATIONSPFLICHT. Hier muss innerhalb des ersten Lebensjahres die Kastration nachgewiesen werden. Eine entsprechende Vereinbarung wird im Kaufvertrag/Tierschutzvertrag geregelt.

 

 

Starterpaket

Unsere Kitten bekommen beim Auszug in ihr neues Zuhause einen kleines Futterpaket des gewöhnten Futters mit.

 

Kaufvertrag/Tierschutzvertrag

Die Kleinen ziehen in ihr Zuhause, wenn die neuen Besitzer einen Kaufvertrag unterschreiben. Hier wird der Preis geregelt und das wichtigste, die neuen Besitzer verpflichten sich zum Tierschutz um immer gut für dieses kleine Lebewesen zu sorgen.